Karl-Werner Klaholz





Unser Verein


An dieser Stelle möchten wir uns gerne bei Ihnen vorstellen und die wichtigsten Kontaktpersonen nennen.



     1. Vorsitzender
     Daniel Hüster             
     Telefon: 0172 6657854
     E-Mail: danielhuester@googlemail.com


     2. Vorsitzender
     Christian Ante
     Telefon: 0179 9399079
                  02937 519719
     E-Mail: christianante@online.de


     Geschäftsführer
     Björn Bräu
     Telefon: 02937/827606
                  0171 6202007
     E-Mail: bjoern-braeu@t-online.de



     1.Kassierer
     Sebastian Klaholz
     Telefon: 0170 7308029
     E Mail: sebastianklaholz@web.de

     2. Kassierer
     Thomas Kropf
     Telefon: 0170 2418640 
     E Mail: thomas.kropf@t-online.de


     Gewässerwart
     Philip Lenser
     Telefon: 01522 72970557 
    


     Jugendwart
     Holger Kordel
     Telefon: 0157 31646090
     E Mail:







Unser Vereinsgewässer die Ruhr

Wir beangeln die Ruhr von der Stadtgrenze Arnsberg / Meschede ( großer Stein ) bis zur
Kaiser Wilh.- Brücke ( Rumbeck ); den Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und den Untergraben des ehemaligen Wasserkraftwerks der VEW auf der " Insel ". Die Angelsaison beginnt mit dem Anangeln und endet am 19. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.
Im Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und im Untergraben auf der " Insel " darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten ganzjährig geangelt werden.Grundsätzlich ausgeschlossen von der Angelei ist das Betriebsgelände des Wasserkraftwerks Wildshausen, die Angelstrecke endet 20 m vor und beginnt 20 m hinter dem Turbinenbereich ( Gebäude ), der dazugehörende eingezäunte Bereich, sowie der Bereich in denen Angelverbotsschilder aufgestellt sind.
An diesen Stellen ist angeln VERBOTEN !!




         

             
Blau: Saisonstrecke
                 Grün: ganzjährig frei
                  Rot: Angeln verboten



                              Besondere Bedingungen




    Das Aalangeln mit 2 ( zwei ) Ruten darf erst ab 21:30 Uhr erfolgen.


    Bei der Grundangelei dürfen nur Haken der größe 6 ( sechs ) oder größer benutzt werden.


    Bei der Schwimmangelei bestehen keinerlei Beschränkungen.


    Die Ruhr darf bis zum 30. April nicht durchwatet werden.


    Es dürfen nicht mehr als 3 ( drei ) Salmoniden pro Fangtag mitgenommen werden.


    Das befahren der Ruhrwiesen bzw. Privatwege und das Angeln
    von Brücken ist grundsätzlich verboten.


    Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.


    Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.


    Zuwiderhandlungen können den sofortigen Einzug der Angelerlaubnis
    und eine Anzeige zur Folge haben.